Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung

Bildungsprofil
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 48 BBiG) bzw. der Handwerksordnung (§ 42b HwO). Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung, die durch Vorschriften der Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammern geregelt ist, wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt und ist inhaltlich in reduzierter Form an die Ausbildung zum Tischler/in angelehnt (siehe Bildungsprofil Tischler/in).
Ausbildungsbetriebe sind: Handwerkskammer Osnabrück-Emsland (Osnabrück), 
Werkgemeinschaft Die Brücke gGmbH (Bramsche)
Weitere Information zur Ausbildung:
http://berufenet.arbeitsagentur.de


Eingangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in diesen Bildungsgang ist der Nachweis eines dualen Berufsausbildungsverhältnisses in einer der oben genannten Einrichtungen sowie Lernbehinderungen oder Lernbeeinträchtigungen (überwiegend Schülerinnen/Schüler aus Förderschulen).


Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit der Abschlussprüfung für Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung vor der Handwerkskammer.
Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag in der Woche statt.


Inhalte der schulischen Ausbildung
Allgemein bildender Unterricht (berufsübergreifender Lernbereich) in den Fächern:
Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Sport, Religion
Fachunterricht (berufsbezogener Lernbereich) wird analog dem aktuellen Rahmenlehrplan Tischler/in in Lernfelder gegliedert. Ausgesuchte Lernsituationen aus diesen Lernfeldern werden handlungsorientiert unterrichtet.
Die Lernfelder sind:
1. Ausbildungsjahr (Grundstufe)
Lernfeld 1: Einfache Produkte aus Holz herstellen
Lernfeld 2: Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
Lernfeld 3: Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
Lernfeld 4: Kleinmöbel herstellen
2. Ausbildungsjahr (Fachstufe 1)
Lernfeld 5: Einzelmöbel herstellen
Lernfeld 6: Systemmöbel herstellen
Lernfeld 7: Einbaumöbel herstellen und montieren
Lernfeld 8: Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren
3. Ausbildungsjahr (Fachstufe 2)
Lernfeld 9: Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren
Lernfeld 10: Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
Lernfeld 11: Erzeugnisse warten und instand halten
Lernfeld 12: Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen


Perspektiven
Erhält der/die Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung am Ende der Ausbildung ein Abschlusszeugnis der Berufsschule, so erwirbt er/sie damit den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.


Schulische Ausstattung
Der Berufsgruppe Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung stehen neu eingerichtete, mit Präsentationstechnik ausgestattete Unterrichtsräume zur Verfügung. Zur Veranschaulichung von Sachverhalten und zur Demonstration von Arbeitstechniken werden das Holzlabor sowie professionell ausgestattete Tischlerwerkstätten mit aktueller, zeitgemäßer CNC-Technik eingesetzt. Zur Erstellung von technischen Zeichnungen, CNC-Programmierung, Textverarbeitung und Kalkulation stehen in der Schule vernetzte Rechnerräume zur Verfügung.