Sonnabend, 29. Mai 2021

Infos für Schüler,
Eltern, Ausbildungsbetriebe
und Besucher
Informieren Sie sich über die aktuell gültigen Vorschriften, die zum sicheren Aufenthalt an unserer Schule beitragen.
- Corona-Selbsttestung an Schulen
- Aktualisierter Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Schule
- Rundverfügungen Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
- Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück
- Hygiene-Vorschriften für Schülerinnen und Schüler am BSZW
- Hygiene-Vorschriften für Besucherinnen und Besucher am BSZW
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht wegen Härtefall
- Formular ärztliche Bescheinigung
- Schulleitungs-Information Nr.3
Attestpflicht „Lernen von zu Hause“
Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen.
Härtefallantrag „Befreiung vom Präsenzunterricht“
Für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, kann mit einem Härtefallantrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Präsenzunterricht genehmigt werden.
Die Anträge sind über die Klassenlehrkräfte an die Schulleitung zu richten.