Antragsformulare
Attest „Lernen von zu Hause“
Schülerinnen und Schüler, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zur sog. Risikogruppe nachgewiesen haben, ist es auf eigenen Wunsch auch weiterhin grundsätzlich möglich, schulische Aufgaben von zu Hause aus wahrzunehmen.
Härtefallantrag „Befreiung vom Präsenzunterricht“
Für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, kann mit einem Härtefallantrag unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Präsenzunterricht genehmigt werden.