Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird eine individuelle Eingangsberatung durchgeführt.
Nach der Anmeldung über „Schüler online“ erhalten die Jugendlichen eine schriftliche Einladung zu einer verbindlichen, individuellen Eingangsberatung, an der zusätzlich mindestens eine Begleitperson teilnehmen muss (z. B. Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer:innen, Übergangsmanagement, Schulsozialarbeit, Lehrkräfte der abgebenden Schulen).
In diesem ersten Beratungsgespräch stehen die berufliche Orientierung und die Ziele der Schüler:innen am BSZW im Mittelpunkt. Die Zuordnung der Schüler:innen in Klasse 1 oder Klasse 2 erfolgt auf Grundlage der allgemeinen und schulinternen Kriterien, der Ergebnisse der Eingangsberatung und der erforderlichen Bewerbungsunterlagen (Jahreszeugnis, Lebenslauf, Zertifikate, Gutachten). Grundsätzlich besteht eine Probezeit, in der die Durchlässigkeit in der BES gewährleistet und ein Wechsel in Klasse 1 bzw. 2 möglich ist.
Es stehen folgende Berufsfelder zur Auswahl:
- Bautechnik (z. B. Maurer:in, Dachdecker:in, Straßenbauer:in, Stahlbetonbauer:in)
- Ernährung (z. B. Koch/Köchin, Bäcker:in, Konditor:in)
- Farbtechnik (z. B. Maler:in, Fahrzeuglackierer:in)
- Holztechnik (z. B. Tischler:in, Holzbearbeiter:in)
- Körperpflege (z. B. Friseur:in, Kosmetiker:in)
- Metalltechnik (z.B. Metallbauer:in, Karosseriebauer:in)
Förderkonzept
Die Schüler*innen werden während des Schuljahres individuell gefördert und unterstützt durch:
- die Schullaufbahnberatung und Einzelfallhilfe,
- Beratungsgespräche zum aktuellen Leistungsstand, zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zur Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven,
- kleine Lerngruppen mit hohem Praxisanteil in zwei Berufsfeldern (BES 1) bzw. einem Berufsfeld (BES 2)
- mehrere Unterrichtstunden in Doppelbesetzung,
- die Durchführung von Sozial-, Team- und Bewerbungstrainings sowie Präventionsmaßnahmen
- die enge Kooperation mit unterstützenden Institutionen (Arbeitsagentur, Übergangsmanagement etc.).
Die Schulsozialarbeit ist der Berufseinstiegsschule zugeordnet und somit ein zentraler Bestandteil des Beratungs- und Unterstützungssystems.
Das Übergangsmanagement der Stadt Osnabrück ist mit drei sozialpädagogischen Fachkräften am BSZW vertreten. Das Übergangsmanagement des Landkreises bietet ebenfalls Beratungen vor Ort an.